Zuständigkeit
Die örtliche Baubehörde (Bau- und Planungskommission) ist grundsätzlich für die Baubewilligung auf dem Gemeindegebiet Wangen bei Olten zuständig. Bauabteilung Bau- und Planungskommission Baubewilligungsverfahren Die Bauabteilung ist im Auftrag der Bau- und Planungskommission verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Sie prüft und koordiniert sämtliche Baubewilligungsverfahren und ist verantwortlich für die Behandlung von Baugesuchen, eröffnet die Bauentscheide und führt Baukontrollen im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung durch. In diesem Zusammenhang berät sie Bauherren, Architekten und Private, steht für die Beantwortung von baurechtlichen Fragen zur Verfügung und arbeitet dabei eng mit den zuständigen kantonalen Amts- und Fachstellen zusammen. Ablauf Baubewilligungsverfahren
Um sich einen raschen Überblick zur Thematik zu verschaffen, können Interessierte auf ein Merkblatt zurückgreifen. Merkblatt Ablauf Baubewilligungsverfahren Anlauf und Eingabestelle von Bauvorhaben Einreichung Baugesuch
Detaillierte Angaben zum Umfang der benötigten Gesuchsunterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste für Baueingabe.
Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, muss das Baugesuch vollständig sein.
Das Baugesuch ist - wenn von der Baubehörde nicht anders verlangt – in Papierform im Doppel und unterschrieben einzureichen.
Öffentliche Planauflage Kosten des Baubewilligungsverfahrens Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Höhe der Bausumme ohne Land (BPK 2) zzgl. Publikationsgebühr und beträgt mindestens Fr. 100.00. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone Die Kantonale Bauverordnung (BGS 711.61) des Kantons Solothurn listet in den §3 und §4 eine Reihe von Bauten und Anlagen auf, die innerhalb der Bauzone bewilligungspflichtig erstellt werden dürfen. Art des Bauvorhabens
Inhalt des Baugesuches gemäs KBV §3
Beachten Sie die Checkliste über den Umfang der benötigten Gesuchsunterlagen. Meldepflichtige Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone
Solaranlagen und Luft/Wasser-Wärmepumpen, die keine Baubewilligung benötigen, müssen mindestens 30 Tage vor Baubeginn der Baubehörde gemeldet werden. Bei Wärmepumpen ist zusätzlich ein Lärmschutznachweis nötig. Wenn die Baubehörde feststellt, dass das Vorhaben nicht den Vorschriften entspricht, kann ein Bauverbot erlassen werden. Art des Bauvorhabens
- Ersatz der Heizanlage durch Luft / Wasser Wärmepumpe mit Innenaufstellung - Solaranlagen Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, muss das Baugesuch vollständig sein.
Inhalt des Baugesuches
Beachten Sie die Checkliste über den Umfang der benötigten Gesuchsunterlagen. Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone
Die Kantonale Bauverordnung (BGS 711.61) des Kantons Solothurn listet in § 3 eine Reihe von Bauten und Anlagen auf, die innerhalb der Bauzone bewilligungsfrei erstellt werden dürfen. Die Befreiung von der Baubewilligungspflicht entbindet nicht von der Einhaltung sämtlicher Vorschriften des materiellen Baurechts (§ 3ter Abs. 4 KBV). WICHTIG: Ohne Baubewilligung dürfen erstellt werden:
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone Inhalt des Baugesuches
Bitte beachten Sie die Checkliste für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. |
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Kontaktdaten Öffnungszeiten
Bau- und Planungskommisssion (BPK) Montag, Dienstag, Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr
Posfach 35, Dorfstrasse 65 Mittwoch: geschlossen
4612 Wangen bei Olten Donnerstag: 09.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
062 206 00 20
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