Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an.
Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abzumelden (persönlich oder via eUmzug). Die Anmeldung ist kostenlos.
eUmzug (Onlineanmeldung)
Beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit B- und C-Ausweis ohne Einschränkung genutzt werden kann.
EU-EFTA-Bürger mit L-Ausweis können den eUmzug nur für Umzüge innerhalb des Kantons oder der Gemeinde nutzen.
Die Gebühr für die Adressänderung von Fr. 30.- (pro volljährige Person) oder Fr. 20.- (pro Kind) ist nach erfolgter Anmeldung oder Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen, nur wenn Sie ein Ausländerausweis in Kreditkartenformat besitzen.
Ansonsten benötigen wir den Ausländerausweis (Sicherheitspapier) im Original, die Gebühr von Fr. 40.- (pro volljährige Person) oder Fr. 30.- (pro Kind) ist nach erfolgter Anmeldung oder Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen. Sie haben nach erfolgtem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle eine Kopie des Reisepasses einzureichen sowie die Gebühr von CHF 30.00 (pro Person) zu bezahlen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Persönliche Anmeldung
Schweizerbürger bringen bei der persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
• Mietvertrag oder Einverständnis des Vermieters
• Krankenkassennachweis (pro Person)
• bei minderjährigen Personen Familienbüchlein oder Geburtsschein
• Sorgerechtsnachweis (bei Kindern von getrennt lebenden Eltern)
Ausländische Staatsbürger bringen bei der persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Mietvertrag oder Einverständnis des Vermieters
• Krankenkassennachweis (pro Person)
• Zivilstandsnachweis (Familienbüchlein, Eheschein, Scheidungsurteil)
• bei minderjährigen Personen Familienbüchlein oder Geburtsschein
• Sorgerechtsnachweis (bei Kindern von getrennt lebenden Eltern)
• Für Drittstaatangehörige, die von einem anderen Kanton zuziehen, müssen zusätzlich das Kantonswechselgesuch bei der Anmeldung vollständig einreichen https://so.ch/fileadmin/internet/ddi/ddi-misa/Gesuch_Kantonswechsel.pdf
Das Umschreiben des Ausländerausweises ist kostenpflichtig (kant. Gebührentarif).
Zuzug aus dem Ausland
Zuziehende Personen haben sich nach Einreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.
Ausländische Staatsbürger bringen bitte zusätzlich den Arbeitsvertrag mit. Wir bitten Sie sich unter https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/migrationsamt/einreise/ zu informieren, welche zusätzlichen Unterlagen mitzubringen sind.