Umzug innerhalb der Gemeinde
Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen.
Gemeindegesetz
§ 3 I. Einwohnerkontrolle
1. Melde- und Hinterlegungspflicht
1 Wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.
§ 3 I. Einwohnerkontrolle
1. Melde- und Hinterlegungspflicht
1 Wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.
Folgende Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt:
|
Schweizer Staatsbürger/innen
|
Ausländische Staatsbürger/ innen
|
eUmzug (Onlineanmeldung)
eUmzug ist ein digitaler Service in der Schweiz, mit dem Einwohner/innen ihren Wohnsitzwechsel melden können, ohne persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Vorsprechen zu müssen.
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort innert 14 Tagen anmelden.
Bitte beachten Sie folgende Sachen:
1. eUmzug kann nur für Schweizerbürger/innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit B- und C-Ausweis ohne Einschränkung genutzt werden.
1. eUmzug kann nur für Schweizerbürger/innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit B- und C-Ausweis ohne Einschränkung genutzt werden.
2. EU/EFTA-Bürger mit L-Ausweis können den eUmzug nur für Umzüge innerhalb des Kantons oder der Gemeinde nutzen.
3. Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Umzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq

