Umzug innerhalb der Gemeinde

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen.
 
Gemeindegesetz
§ 3       I. Einwohnerkontrolle
           1. Melde- und Hinterlegungspflicht
1 Wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.
 
 
Folgende Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt:
Schweizer Staatsbürger/innen
 
  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder ein schriftliches Mieteinverständnis vom Vermieter

Ausländische Staatsbürger/ innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Aufenthalts oder Niederlassungsbewilligung
  • Mietvertrag oder ein schriftliches Mieteinverständnis vom Vermieter
  • Das Umschreiben des Ausländerausweises ist kostenpflichtig. (kant. Gebührentarif)     
 
eUmzug (Onlineanmeldung)
eUmzug ist ein digitaler Service in der Schweiz, mit dem Einwohner/innen ihren Wohnsitzwechsel melden können, ohne persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Vorsprechen zu müssen.
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort innert 14 Tagen anmelden.
 
Bitte beachten Sie folgende Sachen:
1. eUmzug kann nur für Schweizerbürger/innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit B- und C-Ausweis ohne Einschränkung genutzt werden.
2. EU/EFTA-Bürger mit L-Ausweis können den eUmzug nur für Umzüge innerhalb des Kantons oder der Gemeinde nutzen.
3. Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Umzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
 
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq   

Datenschutz | Copyright 2020
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
Dorfstrasse 65
Postfach 35
4612 Wangen bei Olten

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