Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen

Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach erfolgtem Umzug das Original (Sicherheitspapier) der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Anpassung der Adresse einzureichen. Die Gebühr beträgt Fr. 40.- (pro volljährige Person) und Fr. 30.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Staatsangehörige der EU/EFTA mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgtem Umzug die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Drittstaatangehörige haben nach erfolgtem Umzug bei der Einwohnerkontrolle die Gebühr von Fr. 30.00 (pro Person) zu bezahlen.
 

Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so

Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq

Persönliche Vorsprache
Schweizerbürger bringen bei der persönlichen Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit
• Pass oder Identitätskarte
• Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters

Ausländische Staatsbürger bringen bei der persönlichen Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit
• Pass oder Identitätskarte
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
• Das Umschreiben des Ausländerausweises ist kostenpflichtig (kant. Gebührentarif)

Datenschutz | Copyright 2020
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
Dorfstrasse 65
Postfach 35
4612 Wangen bei Olten

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.