21.10.2024
Das Entwenden oder Beschädigen von Gegenständen auf dem Friedhof stellt eine strafbare Handlung dar und ist strengstens untersagt.
In den letzten Wochen wurden wiederholt elektrische Trauerkerzen und Batterien von Gräbern entwendet und mutwillig entsorgt. Wir möchten darauf hinweisen, dass derartige Vergehen zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden.

