31.08.2026
Ausgenommen davon bleiben die Patenstrecken der Dünnern , Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons unter Medienmitteilung Fischerei- und Betretungsverbot sowie der Allgemeinverfügung im Anhang.

