Das Fischerei- und Betretungsverbot vom 13. Juli 2026 wird per sofort aufgehoben

31.08.2026

Ausgenommen davon bleiben die Patenstrecken der Dünnern , Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons unter Medienmitteilung Fischerei- und Betretungsverbot sowie der Allgemeinverfügung im Anhang.

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