Friedensrichter


Roman Frey

Friedensrichter

Bahnhofplatz 3a
4612 Wangen bei Olten

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Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)

Als urteilender Richter

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
  • wenn der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt

Als Sühnerichter

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist

Bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter ein Urteilsvorschlag unterbreiten

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular "Schlichtungsgesuch" beim Friedensrichter gestellt werden: Schlichtungsgesuch

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung: Schlichtungsgesuch Arbeitsrecht

Falls Sie die Formulare durch Anklicken des Links nicht öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:

  1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link.
  2. Drücken Sie die rechte Maustaste.
  3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." und speichern Sie die Datei lokal ab.
  4. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus.
II. Strafsachen

Als urteilender Richter

  • wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Übertretung eines Gemeindereglements geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)

Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre "Mein gutes Recht", herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.

www.svfv.ch

(Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen)

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Dorfstrasse 65
Postfach 35
4612 Wangen bei Olten

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