| Für die briefliche
Stimmabgabe darf nur das offizielle Zustellkuvert verwendet
werden. Wer brieflich abstimmen will
- unterschreibt seinen Stimmrechtsausweis und steckt diesen,
mit der Adresse "Gemeindekanzlei" nach aussen,
wieder in die Sichttasche des Zustellkuverts
- legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in
das Zustellkuvert und verschliesst dieses
- wirft das Zustellkuvert rechtzeitig in den Briefkasten
der Gemeindekanzlei (siehe oben) ein oder frankiert das
Zustellkuvert und schickt es per Post
Brieflich Abstimmen – so kommt Ihre Stimme rechtzeitig an
Merkblatt
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