| Verkaufsgeschäfte
sind gesetzlich verpflichtet leere PET-Flaschen unentgeltlich
zurück zu nehmen.
Es ist verboten
leere PET-Flaschen bei öffentlichen Abfallkörben
und Sammelstellen zu deponieren bzw. in die Altglas-Container
zu werfen.
Umwelt- und Werkkommission Wangen bei Olten |